NÖ Hundehaltegesetz

Hundepass NÖ

Erneuerungen für alle NEUEN Hundehalter ab 01.07.2026 in Niederösterreich

Ab 1. Juli 2026 gilt in Österreich ein neuer, bundesweiter Sachkundenachweis für Ersthundehalter, der aus den Kernbereichen Theorie und Praxis besteht.
Inhalt des Sachkundenachweises
  • Theoriekurs: Mindestens 4 Stunden, zu absolvieren vor der Anschaffung des Hundes.
  • Praxiseinheit: Mindestens 2 Stunden mit dem eigenen Hund, zu absolvieren innerhalb von 12 Monaten nach der Anschaffung.
Wichtige Regelungen & Ausnahmen
  • Gültigkeit: Gilt bundesweit für Personen, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund halten.
  • Niederösterreich: Der regionale NÖ Hundepass bleibt parallel bestehen. Bis zum 30. Juni 2027 gibt es eine Übergangsregelung, bei der alte NÖ-Nachweise als Theorieteil angerechnet werden.
  • Befreiung: Personen, die bereits in den letzten Jahren einen registrierten Hund gehalten haben oder über entsprechende berufliche Qualifikationen (z. B. Tierärzte) verfügen, sind unter bestimmten Bedingungen befreit.  

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an eine Hundeschule oder ihr Bürgerservice.